
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Anliegen verwendet werden. Seine Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Personen, die Mitglied im Verein werden möchten, müssen seine Satzung und seine Grundsätze anerkennen. Über den formlosen, schriftlich gestellten Aufnahmeantrag entscheiden die Fachgruppen bzw. der Vorstand.
Wenn Sie Mitglied werden möchten, wenden sie sich an:
den Leiter der entsprechenden Arbeitsgruppe, Fachgruppe bzw. Interessengemeinschaft.
(--> Kontakt)
oder an den Vorsitzenden Christoph Brücke-Wendorff.
Satzung (Download, pdf-Format)
Aufnahmeantrag (Download, pdf-Format)
Beitragsordnung (Download, pdf-Format)
Datenschutzhinweise für Vereinsmitglieder (Download, pdf-Format)
Der Verein führt den Namen Kultur- und Heimatverein Quedlinburg e.V.
und ist seit dem 13. Mai 1992 im Vereinsregister eingetragen.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Bürgerengagements für:
- Kunst und Kultur
- Heimatgeschichte
- Saatguttradition
- Natur-, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz
- Astronomie
- Pilzkunde
Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
- Durchführung von Veranstaltungen und Vorträgen
- Ausstellungen
- Diskussionen
- Exkursionen
- Herausgabe von Publikationen.