(Kapitel 2 der -> Veröffentlichung zum Quedlinburg-Festjahr 2019 von Manfred Mittelstaedt)
Aus Quedlinburgs "Geburtstags-Erinnerungskultur":
1000-Jahr-Feier Quedlinburgs vom 22. April 1922. Trotz "Enge, Elend und Not der Zeit" vereinte das Jubiläum die ganze Bürgerschaft in dem Gefühl der Liebe zur Heimat, zu "Quedlinburg in der 1919 geborenen Ersten Deutschen Republik", der "Weimarer Republik".
Jubiläumsgedenktafel, links am Rathaus-Portal
Jubiläumsansprache von Oberbürgermeister Ernst Bansi. Der erste beurkundete Königssitz Heinrichs I., der Königsstadt Quedlinburg, hatte 1922 seine 1000-Jahr-Feier.
Das ist die FASZINATION auch unserer Quedlinburg-Stadt:
"Zugehörig zur Gesellschaft sind wir dort, wo wir dazugehören."
Jegliche Stadtschönheit ist uns daher natürlich: Hier können wir GUTEM gewahr werden, zu Wesen, Art und Sinn unserer lebendigen Städte, die uns zu diesem wahren Gebrauch bestimmt sind.
Aus dem Finkenherd - Mythos:
Unser Volk hat im rechten Gefühl der Anerkennung den Beinamen "Der Vogelsteller" aus sich heraus entstehen lassen, geboren aus der Seele der Menge. Niemand weiß, woher der Beiname stammt. Er ist da und hat sich von Generation zu Generation verhaftet.
22. April 2019: 1097 Jahre Königsstadt Quedlinburg
Die Königgsstadt Quedlinburg, die Keimzelle unserer heutigen Welterbestadt, begeht jährlich am 22.April ihren Geburtstag aus Anlass ihrer ersten urkundlichen Erwähnung in der „Bestätigungsurkunde König Heinrichs I. vom 22. April 922 für das Reichskloster Corvey (gegründet 822 als karolingisches Missionskloster für Sachsen)“.
Die königliche Urkunde nennt als Ausstellungsort des Diploms die „villa quitilingaburg“, den Königssitz der Quedlinburg genannten Königs-Grundherrschaft. Mit dieser ersten auf uns gekommenen schriftlichen Erwähnung des Ortsnamens (lat.: Quitilingaburg) ist dieses Diplom die „Geburtsurkunde“ unserer Königsstadt. Mit ihr erinnert Quedlinburg 2019 an seinen 1097.Geburtstag. Das Urkundenoriginal befindet sich im Nordrhein-Westfälischen Staatsarchiv Münster. Es ist unersetzlicher Bestandteil der 1819 von Freiherr vom Stein begründeten bedeutendsten nationalen Sammlung aller Mittelalterlichen Quellenschriften, zu der Urkunden zählen, der Monumenta Germaniae Historica (MGH, d.h. Denkmäler deutscher Geschichte).
König Heinrich I. war 919 als „primus rex romano“ zum Schutzherrn des werdenden christlichen Abendlandes geworden, zum Haupt des imperium christianum.
Der Monarch war in den Augen des mittelalterlichen Menschen eine Garantie für Frieden und Recht, für die Eintracht von Völkern in einem supranational angestrebten Staatswesen, das die Völker der mittelalterlichen deutschen und italienischen Lande umschließen sollte. Es galt auch in den deutschen Landen die zentraleuropäische Macht zur Entfaltung zu bringen und die neue Würde zu präsentieren. König Heinrich I. ließ hier den Königsort Quedlinburg zu dem ersten Lieblingssitz eines deutschen Königs beurkunden.
Noch bedeutender: Die „Geburtsurkunde Quedlinburgs“ gibt die Fundamentalantwort für die „Quelle des Quedlinburgwerdens“: Das „Glaubensbekenntnis Quedlinburg“ wurde von einer „Tochter Roms“ zu einer „Mutterstadt des Abendlandes“, heute mit Welterbestatus geadelt.
Eine „DEUTSCHLAND-BILDZEITREISE“ von 1922 machte im Jubiläumsjahr „1000 Jahre Stadt Quedlinburg“ am hiesigen „Finkenherd mit seinen bekrönenden Burgbergbauten“ einen Momenthalt.
Die "Königspfalz Quedlinburg" war in der Regierungszeit Heinrichs I. (919-936) die wichtigste Repräsentationsstätte des neuen Königtums.
Repro der "Quedlinburger Geburtsurkunde vom 22. April 922" (entspricht MGH DHI, Nr. 3 v. 22.April / 922).
(Grün: Bildergänzung: Urkundensignatur Heinrichs I.)