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Die Beurkundung der Quedlinburger Stadtgeburt

Die Königsstadt Quedlinburg, die Keimzelle der heutigen Welterbestadt, begeht jährlich am 22. April ihren Geburtstag aus Anlass ihrer ersten urkundlichen Erwähnung in einer Bestätigungsurkunde König Heinrichs I. vom 22. April 922. In diesem Jahr 2009 ist es der 1087. Geburtstag. Diese königliche Urkunde nennt als Ausstellungsort des Diploms die „villa quitilingaburg“, den „Königshof Quedlinburg“, den „Königssitz der Quedlinburg genannten Königs-Grundherrschaft“. Die Königsurkunde vom 22. April 922 war abgefasst worden, um Rechtsansprüche für das Kloster Corvey zu sichern. Zu diesem Zweck hatte sich Abt Folkmar von Corvey (917 - 942) Ostern 922 an den Hof Heinrichs I. nach Quedlinburg begeben. Mit der Nennung des Urkundenausstellungsortes „Quedlinburg“ erlangt die Urkunde für die Königsstadt historische Bedeutung: König Heinrich I. ließ hier den Königsort Quedlinburg zu dem ersten Lieblingssitz eines deutschen Königs beurkunden. Das Diplom war in der Kanzlei des Königs in Latein abgefasst und in Quedlinburg „vollzogen“ worden. Latein war am Beginn unserer Nation die Rechtssprache. So vermittelt auch die Quedlinburg-Urkunde von 922 „kulturelle Grundlagen des heutigen Europa“.

König Heinrich I. hatte die Urkunde mit einem Strich in seinem Namenszeichen, seinem Monogramm „vollzogen“ (im Bild unten links). Hauptkennzeichen für die Echtheit der Urkunde ist das Wachssiegel (im Bild unten rechts) mit dem Bildnis des Königs.

Die im Original auf uns gekommene Urkunde befindet sich im Nordrhein-Westfälischen Staatsarchiv Münster. Sie ist unersetzlicher Bestandteil der 1819 von Freiherr vom Stein begründeten bedeutendsten nationalen Sammlung aller mittelalterlichen Quellenschriften, zu der Urkunden zählen, der Monumenta Germaniae Historica (MGH, d. h.: Denkmäler deutscher Geschichte).


Die „Geburtsurkunde“ der KönigsstadtQuedlinburg

 

Die Urkunde König Heinrichs I. vom 22. April 922 enthält unter dem Siegelbild die erste schriftliche Erwähnung des Ortsnamens (lat.: Quitilingaburg). Die Abbildung entspricht MGH HI, Nr. 3 vom 22. April 922.

Die Quedlinburger Königsurkunde steht für früheuropäische Kultur

Unter den Ottonen erlebte das mittelalterliche Urkundenwesen eine BLÜTEZEIT. Das war eine Folge der überragenden Machtstellung, die dieses Herrscherhaus im Abendland errungen hatte. Die ottonische Diplomatie stand in der Tradition des karolingischen Herrscher-Urkundenwesens. Die Zurschaustellung von Königs- und Kaiserurkunden war als Erfahrbarkeit von Würde und Macht des mittelalterlichen Herrscherhauses,
seiner göttlichen Demut und seines göttlichen Schutzes, konzipiert:

• Das Urkunden-Protokoll beginnt mit der Anrufung Gottes. Damit wird der Rechtsakt der Urkunde unter göttlichen Schutz gestellt. Das SYMBOL „C“ („Chrismon“, d. h. Anfangsbuchstabe des Namen Christi) und die Vergabeformel: „in nomine sanctae et individuae trinitatis“, d. h.: „Im Namen der heiligen Dreieinigkeit“) sind die graphischen Aussagen.
• Die Nennung des Namens und Titels des Ausstellers („rex“, d. h.: Königstitel, ab 962: „imperator augustus“, d. h.: Kaisertitel) und die Devotionsformel: („divina favente clementia“) betonen das Gottesgnadentum
des Herrschers.
• Der Kontext-Abschnitt beinhaltet die rechtsverbindliche Willenserklärung des Ausstellers.
• Den Urkundenabschluss umfassen die Datierung der Urkunden-Ausstellung und die Bezeichnung des Urkunden-Ausstellungsortes.
Diese Angaben sind die fundamentalen „Geburtsdaten“ von Königs- und Kaiserstätten aus der Frühzeit unserer Nation. Das trifft auch auf Quedlinburg zu, das mit seiner frühen Schriftlichkeit den abendländischen Kulturbeginn mit bezeugt. Die Urkunden-Graphik endet mit der „Anrufung Gottes“ im Schlusssatz: „... in dei nomine felicter amen ...“. Der HERRSCHERDIPLOM wurde nach dem Formenformular „klassischer mittelalterlicher Urkunden“ ausgestellt. Es weist den ganzen Formenapparat graphischer Symbole auf, die Herrscher-Urkunden auszeichnen: Das CHRISMON, das HERRSCHERMONO-GRAMM, das REKOGNITIONSZEICHEN, das SIEGEL, das PERGAMENT.


Siegelbild König Heinrichs I. aus der Quedlinburg-Urkunde vom 22. April 922, darunter die Diplom-Schlusszeile mit „...actum in quitilingaburg“ (...„verhandelt in Quedlinburg“).

1922 feierte die tausendjährige Königsstadt Quedlinburg

Seit 1922, dem 1000. Jubiläum der urkundlichen Ersterwähnung der Königsstadt Quedlinburg, gilt die Königsurkunde Heinrichs I. vom 22. April 922 als „Geburtsurkunde“ Quedlinburgs. Anlass genug, mit Festveranstaltungen für den 22. und 23. April 1922 zur 1000-Jahr-Feier nach Quedlinburg einzuladen. Die 28.000 Quedlinburger begingen die Festtage mit einem „riesigen Zustrom von Besuchern“.

 

      

König-Heinrich-Gedenktafel (Relief aus Kalkstein), links vom Quedlinburger Rathaus-Portal: Sie hält die Erinnerung an die Tausendjahrfeier und an König Heinrich I., den Begründer der Stadt, wach.

 



Eine „Quedlinburg-Geburtstags-Rarität“: Die Historische Postkarte „Ein Jahrtausend Quedlinburg 1922“ mit Poststempel „22. April 1922 - 1000 Jahrfeier der Stadt Quedlinburg am Harz“ (Eine dankenswerte Kulturbeigabe von Frau Inge Lochefeld, Ballenstedt). Das postalische Bildmotiv zeigt ein Spitzmann-Quedlinburg-Bild im Nord-Süd-Blick aus der Vogelperspektive. Zu sehen ist das „menschliche Glaubensbekenntnis Quedlinburg“. Links im Vordergrund grüßen „Pfarrkirchen der Bürgerstadt“, im Hintergrund vor dem Nordharzhorizont: „Die basilikale Herrschaftsstadt Quedlinburg“.

Menschliche Vernunft war der Bauherr unserer Städte


Die menschliche Vernunft, unsere zeitlose Geistesmacht, hat auch unsere Gegenwart mit dem STÄDTEBAU die höchste Kulturgut-Stufe hinterlassen: Hier haben Menschen für Menschen Heimat geschaffen. Jede Generation ist gefordert, dafür das zeitgemäße Stadtsein menschlich sinnvoll und vernünftig zu ermöglichen.
Diese vernünftige Bauidee macht unsere Städte, so auch Quedlinburg, zu menschlichen Glaubensbekenntnissen, macht sie göttlich. Die STADTWÜRDE braucht deshalb gerade zu jeder Zeit ihre menschliche ERFAHRBARKEIT. Jedem von uns ist das Gegenteilige, der gesellschaftliche Ausschluss, bekannt: Sinnentleerte Gesellschaften vermögen gewachsene Stadtkultur zu erniedrigen, zu zerstören. Mit ihrem „Stadtumbau“ machen sie „durch Wegnehmen“ das unvollkommen, was vollkommen gebaut und genutzt wurde. Hier können viele „nicht mehr Mensch sein“. Der 22. April 2009, der 1087. Geburtstag unserer Königsstadt Quedlinburg,
ist ausreichend Anlass, unsere gegenwärtige Stadtkultur zu hinterfragen. Ist doch König Heinrich I. als Quedlinburg- und Stadtkultur-Begründer
in die Geschichte eingegangen.

 


Mit „Herrn Heinrich auf Du und Du“

Das ist hier in Quedlinburg vor dem Harzsparkassen-Gebäudeensemble möglich. Die dort 2007 aufgestellte Freiplastik aus Bronzeguss lässt uns
als „Kunst am Weg“ direkt dem Begründer unserer Stadt Quedlinburg, „Herrn Heinrich“, volksnah handelnd begegnen. Der Quedlinburger Künstler Jochen Müller schuf die versammelte Personengruppe. Die Kreissparkasse Quedlinburg war der Stifter dieses Kunstwerks, das hier die Trennung von Persönlichem und öffentlichem „für das Antwortfinden“ aufhebt.
Der in der Quedlinburger Turnstraße regelrecht begehbare „HERR HEINRICH-SPRINGBRUNNEN“ vermag für die persönliche Erfahrbarkeit von städtischer Lebenskultur jedem Interessierten eine zeitgemäße „Antwort mit Augenzwinkern“ zu geben.

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