Verstoß gegen Naturschutzgesetz
Viele Naturfreunde kennen den großen Märzenbecherbestand unweit des sogenannten Schirms im Bereich der Kuckhornwiese – ganz in der Nähe zum Naturschutzgebiet Burgesroth-Bruchholz und zum Naturschutzgebiet Oberes Selketal (und Nebentäler). Bei diesem Vorkommen handelt es sich um ein isoliertes Einzelvorkommen in einem Erlenbruch. Dieser Erlenbruchwald ist nach § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA gesetzlich geschützt. Am Rande dieses Erlenbruches führt vom Schirm kommend in Richtung Ballenstedt der Eierkuchenweg vorbei. Der Märzenbecher selber ist nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Er darf weder gepflückt noch ausgegraben werden. Dementsprechend dürfen Märzenbecherstandorte auch nicht vernichtet werden.
Die folgende Abbildung zeigt diesen Märzenbecherbestand im Jahr März 2019. Zu diesem Zeitpunkt waren viele Fichten in Randbereichen des Erlenbruchs von Windbruch betroffen. Der Erlenbruch selber ist intakt.
Jetzt im März 2022 zeigt sich das nachstehende Bild. Der Erlenbruchwald ist weitgehend zerstört. Der Märzenbecherstandort wurde vernichtet.
Wie konnte dies geschehen ? Die Forstfläche gehört einem privaten Waldbesitzer. Mit schwerer Technik (Schiebeschild) wurde in einem breiten Streifen der gesamte Bruchwaldbestand beseitigt und die Holz- und Erdmassen zu hohen Wällen aufgetürmt. Dafür hat keine Notwendigkeit bestanden, denn im Bruchwaldbereich stockten keine Fichten. Diese Vernichtungsarbeit wurde offensichtlich nach dem April 2021 durchgeführt. In einem Randbereich haben nur wenige Märzenbecherpflanzen überlebt.
Auf dem feuchten Sumpfboden liegen noch vereinzelte freigeschobene Zwiebeln. Der Wasserhaushalt des Bruch-waldes ist vermutlich irreversibel gestört.
Es ergibt sich die Frage, weshalb dieses Vernichtungswerk geschehen ist. Alle Naturfreunde sollten sich das Zerstörungswerk ansehen und mit dazu beitragen, dass Derartiges zukünftig nicht mehr geschehen kann. |