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Aussagen im  Entwurf des  neuen Landesentwicklungsplanes Sachsen-Anhalt zur Problematik der Errichtung von Windkraftanlagen im Wald

Der Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt stellt den rechtsverbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung des Landes dar. Der Planungszeitraum beträgt 10 - 15 Jahre. Im Rahmen der Erarbeitung dieses Planes durch die oberste Landesentwicklungsbehörde erfolgt eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwägung der eingehenden Hinweise. Im aktuell zu erarbeitenden Landesentwicklungsplan werden auch die Grundlagen für die Nutzung der Windkraft verbindlich festgelegt. Nachfolgend werden die Aussagen im ersten Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes des Landes Sachsen-Anhalt zur Problematik der Errichtung von Windkraftanlegen im Wald vorgestellt. Stellungnahmen dazu waren bis zum 14.4. 24 möglich. Die IG Ornithologie und Naturschutz im Kultur- und Heimatverein Quedlinburg e. V. hat fristgerecht eine Stellungnahme (siehe den entsprechenden Beitrag) zu diesen Aussagen an das federführende Ministerium eingereicht.

Teil A: Konzeptioneller Rahmen Seite 13 unten Seite 14 oben

„Gerade in den ländlichen Räumen kommt der Landwirtschaft eine wichtige Bedeutung als Wirtschaftsfaktor zu. Gleiches gilt für die Forstwirtschaft. Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland , wo der Wald einen Flächenanteil von über 30 % einnimmt, beträgt der Flächenanteil in Sachsen-Anhalt nur 22,5 %. Somit handelt es sich um ein sehr waldarmes Gebiet. Gerade weil der Wald sowohl Wirtschaftsfaktor ist und ihm zudem besondere Schutz- und Erholungsfunktionen zukommen,  bedarf es eines nachhaltigen und verträglichen Umganges mit den Bestandflächen.

Aufgrund der letzten Dürrejahre sind teils großflächige Schäden am Bestandwald entstanden. Da der Wald wichtige Funktionen als Sauerstoffproduzent übernimmt sowie über die Fähigkeit verfügt, Kohlenstoff zu binden, ist eine Erhöhung des Waldanteils ein langfristiges Ziel der Forstwirtschaft.

Im Zusammenhang mit den klimatischen Veränderungen ist der Waldumbau, gerade monostrukturierter Wirtschaftswälder auf Mischbestände und standortgerechte Baumarten anzustreben.

Bei besonders schützenswerten Waldgebieten handelt es sich beispielsweise um Waldforschungsanlagen, historische Waldstandorte und Waldgebiete mit mehrfachen Waldfunktionen.“

Detailaussagen

6. Energieversorgung S. 166

Seite 168

„Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen gemäß § 2 EEG für den Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Wind- und Solarenergie, im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die  jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“ 

Anmerkung: Hier kommt zum Ausdruck, dass alle anderen Belange, z. B. auch die Bedeutung des Waldes für die CO2-Bindung, aber auch die des Naturschutzes, als nachrangig zu betrachten sind.

6.2. Erneuerbare Energien Seite 171

Aussagen zu Windkraftanlagen im Wald

Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie  Seite 171

Für die raumordnerische Steuerung der Windenergie sind geeignete Gebiete  für die Errichtung  von Windenenergieanlagen zu sicher. Hierzu sind Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie durch die Regionalplanung festzulegen.

 

Wind im Wald Seite 173

„Besonders geschützte Waldgebiete, Waldforschungsflächen und historische Waldstandorte sollen für die Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung von Windenergie und Vorranggebieten für Repowering nicht zur Verfügung stehen.“

Seite 179

 “Auch historische Waldstandorte, welche seit mehr als 200 Jahren kontinuierlich als Wald genutzt werden, sollen für die Windenergie nicht zur Verfügung stehen. Sie weisen die am wenigsten gestörten Böden und am wenigsten veränderten Wasser- und Nährstoffkreisläufe aller Wälder und Forsten auf. Darüber hinaus verfügen sie über eine spezialisierte Flora und Fauna und sind in ihrer individuellen Ausprägung nicht wiederherstellbar.“

Seite 179

„Eine planungsregionsübergreifende Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie sowie Vorranggebieten für Repowering soll unter anderem eine kommunale Teilhabe, die Nutzung regionaler Synergien zur Ansiedlung von Industrie und Gewerbe sowie eine bestmögliche Nutzung von Netzanschluss- und Netzversorgungsmöglichkeiten ermöglichen. Ferner  soll die gesellschaftliche Akzeptanz der Bevölkerung  gestärkt und das Landschaftsbild andernorts geschont werden.“

Anmerkung: Immerhin wird die gesellschaftliche Akzeptanz der Bevölkerung erwähnt.

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