Mit dem Wirksamwerden des Akzeptanzgesetzes S-A wächst die Gefahr, dass Bedingungen, die die Gewinnung z. B. von Windenergie einschränken, unbeachtet bleiben. Dies gilt insbesondere für Vorgaben des Naturschutzrechtes.
In Deutschland ist ein Grundsatz des Naturschutzrechtes das grundsätzliche Tötungsverbot für geschützte Tierarten.
Jährlich fliegen beim Herbstzug ca. 40000 geschützte Kraniche in den Raum Quedlinburg ein, um dann über den Ostharz zu einem Rastplatz in der Goldenen Aue (Kelbra) weiter zu fliegen. Dabei kommt es unter Umständen zu direkten Kollision niedrig fliegender Kranichtrupps mit dem Wirkungskreis der geplanten Windkraftanlagen.
Es ist geltendes Recht, dass dann, wenn durch mögliche Schutzmaßnahmen (z. B. Abschaltung der Anlage) die Energieausbeute um mehr als 6-8 % reduziert wird, das Tötungsverbot aufgehoben werden kann.
Wie soll im vorliegenden Fall verfahren werden ? Wir fordern, dass ein entsprechendes mit der Bewilligungsbehörde abgestimmtes Konzept vor der Beschlussfassung zum Bau der Windkraftanlagen vorgelegt und öffentlich gemacht wird.
Anmerkungen: Schutz des Kranichs in Sachsen-Anhalt:
Der Kranich gilt auch in Sachsen-Anhalt als "windenergiesensible Art". Der Schutz erfolgt in der Regel über planungsrechtliche Maßnahmen (z. B. Abstandsauflagen zu Schlaf- und Nahrungsplätzen) und betriebliche Auflagen (manuelle Abschaltung bei bestimmten Bedingungen), die im Genehmigungsverfahren festgeschrieben werden.
Zum Artenschutz an Windenergieanlagen gibt es den vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie herausgegebenen „Leitfaden Artenschutz an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt“. Dieser Leitfaden ist im Internet zu finden: Leitfaden zum herunterladen als PDF
Dieser Leitfaden beinhaltet keine Aussagen zum Kranich als Zugvogel, bei dem große Teile der skandinavischen und deutschen Brutpopulationen über das östliche Harzvorland zum Rastgebiet Kelbra fliegen
Der beste Schutz vor Kollisionen von fliegenden Vogelschwärmen mit Windenergieanlagen wird von radargesteuerten Anschaltvorrichtungen erwartet. Eine konkrete Windenergieanlage in Sachsen-Anhalt, bei der ein Antikollisionssystem (AKS) speziell für den Kranichzug zum Einsatz kommt, lässt sich mit den aktuell verfügbaren öffentlichen Informationen bislang nicht direkt identifizieren.
Die im Zug befindlichen Kraniche passen ihre Flughöhe den witterungsabhängigen Sichtverhältnissen an. Bei schlechter Sicht kann die übliche Flughöhe von 200- 2000 m auf 50- 100 m reduziert werden. Dies erhöht die Kollisionsgefahr mit Windenergieanlagen um ein Vielfaches. Derartige Flugbedingungen -und nicht nur Schönwetterbedingungen- und die sich daraus ergebenden notwendigen Abschaltvorgänge der Windenergieanlagen müssen bei der Planung dieser Anlagen berücksichtigt werden.