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Am 4. November jährt sich der Todestag von Gustav Adolf Dippe, der am 4.11.1890 San Remo verstarb. Aus diesem Anlass hier Auszüge aus seinem Testament.

Aus dem Testament des Oekonomieraths Gustav Adolf Dippe

(Quelle: Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Magdeburg) https://lha.sachsen-anhalt.de/landesarchiv/standorte/magdeburg

(Ab Seite 3)

„Damit treue Beamte und treue Arbeiter und Arbeiterinnen meines Geschäfts im Alter oder nach Bedürfnis auch früher unterstützt und pensioniert werden, vermache ich aus meinem Nachlasse:

Erstens: für ehrliche Beamte, Gehülfen und Lehrlinge im Quedlinburger Geschäft dreihundert Tausend Mark.

Zweitens: für Arbeiter und Arbeiterinnen, Knechte und Hofmeister und alle, die im Quedlinburger Geschäft thätig sind und ehrlich sind, dreihundert Tausend Mark.

Drittens: für ehrliche Beamte und Gehülfen im Halberstädter Geschäft sechzig Tausend Mark.

Viertens: für Arbeiter und Arbeiterinnen, Knechte und Hofmeister in Halberstädter Wirtschaft, die ehrlich sind, fünfundsiebenzig Tausend Mark.

Fünftens: für ehrliche Beamte, Gehülfen in Nenndorf (Anhalt) fünfzig tausend Mark.

Sechstens: für Arbeiter und Arbeiterinnen, Knechte und Hofmeister in Nenndorf sechzig Tausend Mark

Von diesen unter erstens bis incl. sechstens aufgeführten Capitalien sind nur die Zinsen zu verbrauchen und was nicht verbraucht wird, soll zu gleichem Zweck angesammelt werden und wird als Capital gleichfalls erhalten.

Die Kassen sind als specielle Unterstützungskassen der Gebrüder Dippe in Quedlinburg, Halberstadt, Nenndorf (Anhalt) zu führen und es sind dafür, wenn es zulässig ist, Corporationsrechte zu erwerben.

Alle sechs Capitäler sind von meinen Kindern in 3 ½  % Consols zum Nennwerthe von den in Berlin im Grundschuldbuch-Büreau für mich eingetragenen Geldern zu zahlen resp. auf die angeführten sechs Kassen zu übertragen.

Diese Kassen sind so lange zu erhalten, als die Firma Gebrüder Dippe besteht, Zusätze zu der Firma z. Beisp. Actiengesellschaft, eingetragene Genossenschaft, oder Gebrüder Dippe‘s Nachfolger, oder in anderer beliebiger Form sind statthaft. – Wird aber die Firma Gebrüder Dippe ganz weggelassen und nicht mehr mitgeführt, so fällt die vorhandene Summe dem Orte zu, für den sie angelegt ist und bleibt als Gebrüder Dippe’s Unterstützungskasse für alle Zeiten aufbewahrt, so dass nur die daraus entstehenden Zinsen verbraucht werden können.

Die Verwaltung dieser Unterstützungskassen, sowie die Versorgung einzelner Familien soll zunächst den Inhabern der Firma unter Zuziehung von Theilnehmern zu jeder Kasse zustehen, doch überlasse ich meinen Kindern, sich darüber den gesetzlichen Bestimmungen zu fügen und es so einzurichten, dass dies alles gesetzlich geregelt wird.

Aus diesen Kassen können auch Wittwen und Waisen, deren Männer oder Eltern im Geschäft thätig waren, Unterstützungen erhalten.

Wollen meine Kinder, die aus diesen letzteren 5 Kassen die Beiträge für Versicherung sämtlicher Leute, die unter 2000 M. Gehalt beziehen, gegen Invalidität und Altersversorgung gezahlt werden, so bin ich auch damit einverstanden, wenn es so eingerichtet wird, dass die Beiträge aus diesen Kassen ganz bezahlt werden, sowohl der Theil, den das Geschäft, wie der Theil, den die Leute zu zahlen haben. Die erste Quedlinburger Kasse soll jedoch nicht dazugehören und nur dem Zwecke dienen, für den sie bestimmt ist.“

… (In diesem Absatz werden verschiedene Privatpersonen bedacht)…

„Ferner vermache ich aus meinem Nachlass der St. Servatii-Gemeinde zur Verschönerung ihrer Kirchhöfe und zur besseren Besoldung ihrer Ober- und Unterpfarrer ein Kapital von dreißig Tausend Mark in 3 ½  % Consols zum Nennwerthe, wovon die Oberpfarrer jährlich dreihundert Mark und die Unterpfarrer jährlich zweihundert Mark erhalten sollen. Das Capital wird erhalten.

Ferner vermache ich den drei Anstalten: in Neinstedt der Anstalt für Blödsinnige, in Thale den 2i Anstalten für Hülfsbedürftige: jeder 15 000 Mark in 3 ½  % Consols zum Nennwerthe. Die Capitalien sind als solche zu erhalten.“

… (hier wird der frühere Missionar Carl Meyer bedacht, der sich als Vormund von 1836 bis 1850 um die Kinder gekümmert hat)…

„Um nun auch meiner Vaterstadt noch zu nützen, vermache ich der Stadt Quedlinburg das Haus Breitestraße Nr. 21 nebst Zubehör, und das Haus Schmalestraße Nr. 59 nebst Zubehör. Doch stelle ich zur Bedingung, dass die Stadt sämtliche Gebäude binnen Jahresfrist nach Annahme abbricht und eine Strasse von der Schmalen nach der Breitenstrasse anlegt, die so breit ist, dass sich zwei beladene Wagen bequem ausbiegen können. Den Erlös vom Abbruch der Gebäude und auch für den Verkauf von Baustellen soll das zu errichtende Wilhelmsstift erben. Für die Zinsen davon sind in erster Reihe den Kindern, deren Eltern bei Gebrüder Dippe in Arbeit stehen, Freischulen zu gewähren. Die Uebergabe erfolgt möglichst noch zu meiner Lebenszeit, andernfalls zwei Jahre nach meinem Tode.“

…(hier sind Verwandte erwähnt, und der Anteil des Erbes von seiner seel. Ehefrau für die Kinder)

„Der jetzigen Kleinkinderschule zu Quedlinburg sollen aus meinem Nachlasse dreißig Tausend 0 Mark in 3 ½  % Consols zum Nennwerthe gezahlt werden. Dies Kapital soll erhalten werden und aus den Zinsen sollen in erster Reihe Kinder solcher Eltern Freischulen haben, die bei Gebrüder Dippe in Arbeit sind.

Meinem Sohn Fritz Dippe vermache ich noch ein Kapital von sechshundert Tausend Mark in 4 % Consols zum Nennwerthe aus meinem Nachlass vorweg.

Meine Tochter Anna soll meine gesamten Möbel, Betten, Leinen, Hausgeräthe, Eingemachtes, Lebensmittel, Kleidungsstücke vorweg erben. Der Wein bleibt für alle drei Kinder gleichmäßig zu theilen.“

Letzter Absatz:

„Nachdem ich, durch Gottes Gnade, so außerordentiche Erfolge erzielt, ist es mein innigster Wunsch, das meine Kinder und Schwiegerkinder in größter Einigkeit leben, mit Umsicht, regem Fleiß und mit strengster Reellität das Geschäft weiterführen und sichern

Dazu erbitte ich Gottes Segen!

Quedlinburg, am 9ten September 1890

Gustav Dippe

Ökonomierat“

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