Auf unsere Wahlprüfsteine haben, mit Ausnahme der SPD, fünf der im Landtag vertretenen Parteien geantwortet. Wir haben weiterhin auch drei Kreisparteiorganisationen der Harzregion (CDU, SPD, Die Grünen) unsere Wahlprüfsteine zugeleitet, ohne bislang eine Antwort zu erhalten. Dies gilt auch für die Stadtorganisation (Quedlinburg) der SPD.
Die Antworten der Parteien auf die Frage, ob sie Windkraftanlagen im Wald zulassen, sind differenziert, lediglich eine Partei lehnt die Errichtung von Windkraftanlagen auf Waldflächen ab.
Die übrigen Partei stellen sich nicht grundsätzlich gegen die Nutzung von Waldflächen zur Energieerzeugung durch Windkraftanlagen. Im Einzelnen differenzieren sie zwischen der Ablehnung in besonders schutzwürdigen Waldgebieten, auch wenn es sich um temporäre Blößen handelt, bis zur Nutzung von Windkraft in geeigneten Wirtschaftswäldern, einschließlich geschädigter Flächen. Drei Parteien betonen dabei die Wichtigkeit, Waldbesitzern zusätzliche Erlöse durch Nutzung der Windenergie im Wald zu ermöglichen.
Lediglich eine Partei will sich dafür einsetzen, dass die CO2-Bindung durch den Wald finanzielle Anerkennung findet. Von keiner Partei wird dabei die einzigartige Klimaschutz-Funktion der Wälder als dauerhafter CO2-Speicher in den Vordergrund gestellt.
Mit einer Ausnahme verweisen die Parteien darauf, dass nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ein generelles Verbot von Windkraftanlagen im Wald unzulässig sei. Deswegen will die Landeregierung Sachsen-Anhalt das bestehende Waldgesetz abändern und den Wald für den Bau von Windkraftanlagen öffnen.
Keine Partei lässt mit ihren Antworten konkret erkennen, wie die Bevölkerung zum Thema Windkraftanlagen auf Waldflächen besser informiert werden kann.
Die Antworten der Parteien können hier nachgelesen werden:
Die Mitglieder der IG Ornithologie und Naturschutz im Kultur- und Heimatverein Quedlinburg vertreten folgende Standpunkte:
- Unsere Wälder sind das wichtigste und unverzichtbare natürliche Instrument zur dauerhaften Aufnahme von klimaschädlichem CO2. Die Wälder Deutschlands nehmen jährlich 7 – 10 % des CO2-Ausstoßes Deutschlands auf. Die langfristige CO2-Bindung erfolgt dabei durch das Ökosystem des Waldes. Die vorhandene Waldfläche (auch ohne derzeitigen Baumbestand) darf somit nicht reduziert oder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden - sie muss eher erweitert werden! Jeder Baum ist wichtig.
- Auch dann, wenn kein klimaschädliches CO2 mehr in die Atmosphäre ausgestoßen wird, verschwindet der jetzt zu beobachtenden negative Effekt des CO2 auf das Klima nicht: CO2 wird in der Atmosphäre nicht abgebaut! Deswegen darf die Klimaschutzfunktion der Wälder zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt werden. Waldflächen, die heute verloren gehen, stehen zukünftig nicht zur Verfügung, um die klimaschädlichen Wirkungen des dann noch immer vorhandenen zu hohen CO2-Gehaltes in der Atmosphäre zu reduzieren. Mit dem Entzug von Waldflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen werden die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen, trotz Ablösung der fossilen Energieträger, dauerhaft torpediert. Klimaschutz geht nur mit Waldschutz.
- Es darf nicht dazu kommen, dass durch die Aussicht auf hohe Pachtzahlungen für Waldbesitzer und Kommunen eine Umnutzung von Waldflächen zu Windenergieparks erfolgt.
Wiederaufforstungsmaßnahmen verlieren ihren Sinn, wenn sie an anderer Stelle durch den Verlust von Waldflächen finanziert werden. - Das von den Parteien zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird einseitig ausgelegt. Es ist kein genereller Türöffner für Windkraftanlagen auf Waldflächen. Das Gericht argumentierte, dass das ausnahmslose Verbot von Windkraftanlagen im Wald zwar einen legitimen Zweck verfolge, nämlich den Schutz der Wälder, es sei jedoch nicht erforderlich, um diesen Zweck zu erreichen. Es gebe auch andere, weniger einschneidende Maßnahmen, um den Schutz der Wälder zu gewährleisten.
Dazu schlagen wir vor, eventuelle Waldflächenverluste durch Aufforstung zusätzlicher Nichtwaldflächen zu kompensieren.
Was ist zu tun, um unseren Wald zu schützen ?
In Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig für die Entscheidung über Standorte für Windkraftanlagen. Sie erstellen dafür Regionalpläne, in denen sie Flächen für die Windenergienutzung festlegen. Sie bedienen sich zur Erfüllung dieser Aufgabe der Regionalen Planungsgemeinschaften (in unserem Fall: Regionale Planungsgemeinschaft Harz mit Sitz in Quedlinburg).
Diese Regionalpläne müssen vom Landesministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt genehmigt werden. Es gibt keine Vorgaben, wonach Wälder bevorzugt als Standort von Windkraftanlagen zu nutzen sind.
Wir müssen erreichen, dass die Klimaschutzfunktion unseres Waldes an die erste Stelle der zu beachtenden Aspekte gesetzt wird. Bislang ist dies nicht der Fall.
Wir müssen uns als Bürger in die Erstellung der Regionalpläne für Windkraftnutzung einbringen.