Kopf Verein

Interessengemeinschaft   Ornithologie und Naturschutz Quedlinburg

im Kultur- und Heimatverein Quedlinburg e. V.

Leiter: Dr. sc. Werner Wandelt   , Albert-Schweitzer-Str. 21 , 06484 Quedlinburg

Tel.: 03946 52335 Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

                                                                                                                                       Wernigerode, den 24.  Februar 2018                                                 

Ministerium für Umwelt,
Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt

z. H. Frau Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert

Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg

Betrifft: Bessere Finanzierung des Naturschutzes nach 2020

Sehr geehrte Frau Ministerin Prof. Dalbert,

wir erlauben uns an Sie die Forderung zu richten, sich in Ihrem Amt sowohl auf Landesebene und so weit möglich auch auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass bezüglich des Erhaltes wertvoller Offenflächen und vor allem der Finanzierung der dafür erforderlichen Leistungen geeignete Maßnahmen durchgesetzt werden, um die derzeit nicht nur in unserem Kreisgebiet bestehende unbefriedigende Situation zu überwinden. Es geht um den nachhaltigen Erhalt unserer Kulturlandschaft, zu der sowohl schöne Landschaften, die Tier- und Pflanzenwelt als auch vielgestaltige Naturdenkmale gehören. Es sind dringend Maßnahmen erforderlich, um den Verlust an Biodiversität zu stoppen, es geht um mehr und effektiveren Schutz der Natur.

Wir sehen eine Übereinstimmung in den Aussagen der „Naturschutz-Offensive 2020.Für biologische Vielfalt !“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit von 2015 und unserer an Sie gerichteten Forderung.

Überall dort, wo es um den Erhalt unter Naturschutz stehender Offenflächen geht, ist zu erleben, dass die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Mittel zum Erhalt dieser Offenflächen nicht ausreichen,   um den Prozess der Verbuschung und Verwaldung wirksam aufzuhalten. Auch aus unserem konkreten Erleben wird sichtbar, dass der Umgang mit einmaligen Landschaftselementen nicht als eine unmittelbare Aufgabe des nachhaltigen Erhalts von Elementen der Kulturlandschaft angesehen wird, wofür die dafür notwendigen Dienstleistungen zu erbringen und dem Dienstleister zu vergüten sind.

Es ist an der Zeit zu erkennen,   dass der Erhalt wertvoller Landschaftsräume nicht als alleinige Aufgabe der produzierenden Landwirtschaft betrachtet werden kann mit der Folge, das finanzielle Mittel für den Offenflächenerhalt überwiegend in Form von Fördermitteln für agrarische Produktion auf diesen Flächen zur Verfügung gestellt werden.

Diese bisherige Verfahrensweise ist mit vielen Restriktionen verbunden. Ein Beispiel dafür: Schafhutung wird als eine wichtige Maßnahme für den Erhalt von Offenflächen angesehen. Schafhutung wird aber nur dann gefördert, wenn Schafe Gras fressen. Die notwendige parallele Entbuschung wird nicht gefördert, weil diese eben keine agrarische Produktion ist. Viel zu oft wird keine über Jahre hinweg erfolgende Schafhutung gewährleistet, weil sich die Rahmenbedingungen der agrarischen Förderung   verändern und zeitliche Unterbrechungen eintreten. Die erforderliche Nachhaltigkeit aller Maßnahmen ist nicht gewährleistet. Alternative nichtagrarische Methoden der Pflege von Offenflächen werden gar nicht oder nicht ausreichende gefördert.

Grundsätzliche Aussagen zur anstehenden Problematik werden in der Stellungnahme

„Für eine bessere Finanzierung des Naturschutzes in Europa nach 2000“ (Sachverständigenrat für Umweltfragen und Wissenschaftlicher Beirat für Waldpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft April 2017)

sowie im Positionspapier

„Wirksamkeit der derzeitigen EU-Naturschutzfinanzierung in Deutschland und Anforderungen für die nächste Förderperiode ab 2020“ ( LANA-Expertengruppe „EU-Naturschutzfinanzierung/ GAP 2020, 11. 8. 2016)

getroffen.

Auch aus unserer Sicht hat die bisherige Verfahrensweise Schiffbruch erlitten.

Nachhaltige Problemlösungen erfordern einen Kurswechsel. Zur Sicherung der Finanzierung der anstehenden Aufgaben und zur Überwindung der im Rahmen der landwirtschaftlichen Förderkulisse bestehenden vielfältigen Hemmnisse ist ein eigenständiges EU-Finanzierungsinstrument für den Naturschutz zwingend erforderlich.

In der letzten Zeit sind viele Stimmen laut geworden, die auf der Basis von Effizienzuntersuchungen diesen Kurswechsel   fordern. Dafür 2 weitere Hinweise:

Bertelsmann Stiftung (Hrsg.)

flashlight europe 06/2017: The EU´s Common Agricultural Policy. Why reform is overdue. 1. Auflage 2017, 5 Seiten (PDF)

und

„NABU-Forderungen zur EU-Agrarpolitik und Naturschutzfinanzierung nach 2020“ (August 2017)

Sehr geehrte Frau Ministerin, bitte setzen Sie sich für diesen Kurswechsel hin zu einer Naturschutz-Direktfinanzierung ein !

Wir sind der Auffassung, dass es einen Kurswechsel bzw. Paradigmenwechsel auch noch bezüglich einer anderen Dimension geben muss. Der Erhalt wertvoller Offenflächen als Landschaftselemente muss als eine Aufgabe ganz analog zum Erhalt von Kulturgut gesehen werden. Diese Erhaltungs- und Entwicklungsaufgaben, die auch immer Aufgaben des Erhalts und der Weiterentwicklung der biologischen Diversität und des spezifischen Naturschutzes darstellen,  sind als   Dienstleistungen zu verstehen und nicht weiter überwiegend als Teilbereiche der landwirtschaftlichen Urproduktion. Mit der Bewertung der notwendigen Leistungen als Dienstleistungen könnten viele heute bestehenden administrativen Hemmnisse bezüglich Nachhaltigkeit und Flexibilität überwunden werden. Dies bedingt selbstverständlich eine Zuständigkeit der jeweiligen Naturschutzbehörden für die Verwendung der Mittel in einem zukünftigen EU-Finanzierungsinstrument für komplexen Naturschutz.

Um bei dem gewählten Beispiel zu bleiben: Vor Ort wären es dann nicht wie bislang die Landwirtschaftsämter, die für Flächenleistungen beim Grasfressen durch Schafe Fördermittel ausreichen, sondern es wären die zuständigen Naturschutzverwaltungen, die die jeweils erforderlichen Naturschutzleistungen planen, als Auftrag vergeben und nach erbrachter Leistung vergüten.

Sehr geehrte Frau Ministerin, bitte setzten Sie sich auch für diese Neubewertung der für die Zielerreichung erforderlichen Leistungen ein.

Sehr geehrte Frau Ministerin,

gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, um unsere praktischen langjährigen Erfahrungen in den anstehenden Prozess einzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Werner Wandelt (Leiter der IG Ornithologie und Naturschutz Quedlinburg).

Sehr geehrte Frau Ministerin,

obiges an Sie gerichtete Schreiben wurde von den Teilnehmern der Jahresversammlung der Umwelt- und Naturschutzverbände des Harzkreises , Wernigerode , 24. 2. 2018, als Tagungsdokument bestätigt.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.