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An Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Referat 26

Herrn Dr. Martin Stötzer

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

                                                                           Quedlinburg, den 11. 4. 2024

Betrifft:  „1. Entwurf LEP “

Sehr geehrter Herr  Dr. Stötzer,

nachfolgend möchten wir Ihnen unsere Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Sachsen-Anhalt (1. Entwurf) übermitteln. Diese Stellungnahme wurde am 10.4. 24 in einer Mitgliederversammlung der IG Ornithologie und Naturschutz im Kultur- und Heimatverein Quedlinburg e. V. einstimmig beschlossen.

Zu Teil A, konzeptioneller Rahmen

Nach den jüngsten Berichten binden die Wälder Deutschlands jährlich nachhaltig ein Äquivalent von 7 % des jährlichen CO2-Ausstoßes Deutschlands. Dies unterstreicht die besondere Bedeutung der Wälder Deutschlands für  die weltweite Klimagestaltung. Aus unserer Sicht sollte dieser Aspekt im Landesentwicklungsplan stärker zum Ausdruck gebracht werden. Mit unseren Wäldern tragen wir dazu bei, dass auch nach Beendigung des Ausstoßes von CO2 durch Verbrennung von fossilen Energieträgern das überschüssige klimaschädliche CO2 aus der Atmosphäre  entnommen  werden kann. Im Landesentwicklungsplan muss deswegen verankert sein, dass die aktuelle Waldfläche S-A erhalten bleiben muss.  Unvermeidbare  Flächenverluste sind durch den Verursacher durch neue Waldflächen zu ersetzen. Besonders schützenswerte Wälder sind von einem Nutzungswechsel auszuschließen. Sie sind durch die Regionalen Planungsgemeinschaften als solche auszuweisen.

Der Landesentwicklungsplan sollte die Aussage enthalten, dass durch vielfältige Maßnahmen zu gewährleisten ist, dass in den letzten Jahren entstandene  großflächige Schäden am Bestandswald  durch Aufforstungen und natürliche Wiederbewaldung schnell überwunden werden. Dabei ist zu gewährleisten, dass durch geeignete Artenwahl klimaresistente Wälder entstehen, die eine maximale CO2-Bindung  gewährleisten.

Wir unterstützen die nachfolgende Aussage und ergänzen, dass es sich bei besonders schützenswerten Waldgebieten  beispielsweise um Flächen mit einem Naturschutzstatus, Waldforschungsanlagen, historische Waldstandorte und Waldgebiete mit mehrfachen Waldfunktionen handelt.

Zu Windenergienutzung  im Wald

 Wir schlagen vor, die genannten Beispiele mit konkreten Angaben zu untersetzen. Wir unterstützen die Aussage, dass für historische Waldstandorte ein belegtes Alter der jeweiligen Waldfläche  von 200 Jahren festgesetzt wird.

Auf Seite 14 wird auf  Waldgebiete mit mehrfachen Waldfunktionen verwiesen.

Dieser besondere Schutzgrund wird auf den Folgeseiten nicht mehr erwähnt.

Unser Vorschlag dazu:

Beispiel für  die Mehrfachnutzung von Waldgebieten kann sein:

  • Intensive touristische  Nutzung (= der gesamte Harzwald zunehmend für den gesamten norddeutschen Raum),
  • Wirksamwerden als Lebensraum für  geschützte Arten mit hohem Flächenbedarf wie z.B. Wildkatze, Luchs und Schwarzstorch.



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