Unser Anliegen
Ende September 2023 haben wir die im Landtag von Sachsen-Anhalt vertretenen Parteien gebeten, uns ihren Standpunkt zur Sicherung der Natur- und Klimaschutzfunktion unserer Wälder darzulegen.
Dazu haben wir folgende Wahlprüfsteine formuliert:
- Werden sie sich dafür einsetzen, dass auf nachwachsenden Waldflächen (Flächen, die jetzt frei von Baumbestand sind) keine Windenergieanlagen gebaut werden ?
- Werden sie sich dafür einsetzen, dass intakte Waldflächen nicht für den Bau von Windkraftanlagen zerschnitten und parzelliert werden?
- Werden sie sich für Maßnahmen zur korrekten Information der Bevölkerung über die besondere Bedeutung unserer Wälder für Klimaschutzmaßnahmen einsetzen?
- Werden sie sich dafür einsetzen, dass im Fall von Windenergieanlagen das gesetzliche Bebauungsverbot von intakten Waldflächen bestehen bleibt ?
Diesen Fragen haben wir folgende Erläuterung beigefügt:
Die Ablösung fossiler Energieträger muß nicht und darf nicht dazu führen, dass die Funktion unserer Wälder durch die Errichtung von Windenergieanlagen in Waldflächen beeinträchtigt wird. Zwei Funktionen des Waldes kommt dabei eine besondere Bedeutung zu:
Unsere Wälder sind Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten, die nur in intakten Wäldern existieren können. Wir Menschen brauchen in zunehmenden Maße die großen intakten Wälder als Erlebnis- und Erholungsraum. Die großen intakten Wälder sind nicht ohne Grund per Gesetz bislang vor technischer Verbauung geschützt. Sie regenerieren sich in Form von geschlossenen Waldgesellschaften.
So wichtig wie diese Waldfunktion für uns Menschen auch ist, eine zweite Funktion besitzt in Zusammenhang mit dem Überschuß an CO2 in der Atmosphäre eine noch größere Bedeutung für die menschliche Gesellschaft: Insbesondere der Wald bindet enorme Mengen an klimaschädlichem CO2, welches aus der Verbrennung der fossilen Kohlenstoffverbindungen stammt. Diese CO2-Bindung erfolgt insbesondere in den nordischen Wäldern und in den Wäldern mittlerer Breite langfristig, weil hier im Gegensatz zu den tropischen Wäldern der Abbau der jährlich gebildeten pflanzlichen Masse sehr viel langsamer erfolgt und gebundenes CO2 über viele Jahrzehnte dem CO2-Kreislauf entzogen wird. Um es einfach zu sagen: Jeder Baum in den genannten Territorien ist mit seinem CO2-Bindevermögen von entscheidender Bedeutung für die Überwindung der negativen Klimaauswirkungen des zu hohen CO2-Gehaltes in der atmosphärischen Luft. Alle Vorhaben und Maßnahmen, die den Baumbestand reduzieren oder dessen Entwicklung beeinträchtigen, stehen im Gegensatz zum übergeordneten Ziel des Klimaschutzes. Es macht keinen Sinn, für die Errichtung von Windkraftanlagen intakte Waldflächen zu zerstückeln und die Waldentwicklung zu beeinträchtigen, wenn dadurch die Klimaschutzfunktion des intakten oder nachwachsenden Waldes beeinträchtigt wird. Für die Reduzierung des zu hohen CO2-Gehaltes der Luft ist es von enormer Bedeutung, eine schnelle Wiederbewaldung der durch Forstkalamitäten baumfrei gewordenen Waldflächen zu sichern. Gleichermaßen ist es wichtig, Reinbestände in umweltstabile Mischwälder umzuwandeln, weil diese die höchste CO2-Bindung gewährleisten.
Wir haben auch auf unsere Sorgen hingewiesen
Waldentwicklung ist immer eine Langzeitaufgabe. Fehlentscheidungen wirken sich nicht sofort aus. Die Nutzung von intakten Waldflächen oder nachwachsenden Waldflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen ist oder wäre aus den oben genannten Gründen eine schwerwiegende Fehlentscheidung. Wir Bürger – hier die Mitglieder unserer Interessengemeinschaft und unsere Familien und Freunde - machen sich Sorgen darüber, ob durch die Vertreter der Landespolitik in Sachen Waldschutz die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Wir werden deswegen unsere Wahlentscheidung bei den nächsten Wahlen auch davon abhängig machen, welche Sicherheit durch die jeweiligen politischen Kräfte geboten wird, für den Schutz unserer Wälder die richtigen Entscheidungen jetzt und zukünftig zu treffen.
Die Zwischenbilanz
Nach dem ein generelles Verbot der Errichtung von Windkraftanlagen in den Wäldern Thüringens durch das Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, ist auch Sachsen-Anhalt gefordert, Änderungen des Waldgesetzes vorzunehmen.
Dazu ist wichtig zu wissen, was Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war:
Hier die Begründung:
Den Klagen von Waldbesitzern Thüringens gegen obiges Verbot wurde deshalb stattgegeben, weil nach Ansicht der Richterinnen und Richter des ersten Senats dem Land Thüringen die Gesetzgebungskompetenz für ein solches Verbot fehlt. Ein solches Verbot sei dem Bodenrecht zuzuordnen. Für das Bodenrecht sei nach dem Grundgesetz aber der Bund zuständig, so das Verfassungsgericht. Etwas anderes könne nur gelten, wenn ein Bundesland wie Thüringen die Natur oder bestimmte Landschaften mit konkreten Regelungen schützen wolle.
Bezogen auf Sachsen-Anhalt hängt es jetzt davon ab, welche Position die politischen Parteien Sachsen-Anhalts zur Bedeutung unserer Wälder für den Natur-und Klimaschutz einnehmen.Ende Januar 2024 wird sich vermutlich der Landtag Sachsen-Anhalts mit der Thematik beschäftigen.
Auf unsere Anfrage dazu haben wir bislang von folgenden Parteien eine Antwort erhalten:
AfD,
FDP,
Die Linke
Von den Parteien
CDU
SPD
Bündnis 90/ Die Grünen
haben wir bislang keine Antwort erhalten .
Wir haben jetzt bei diesen Parteien noch einmal an unsere Anfrage erinnert.
Zu gegebener Zeit, voraussichtlich bis Ende Januar, werden wir alle bis dahin eingegangenen Antworten hier einstellen.